1.
Nachfolgend sind alle allgemeinen Mitglieds- und Geschäftsbedingungen (AGB) von Kampfkunstschule Shohin UG geregelt. Diese sind Bestandteil sämtlicher Mitgliederverträge zwischen Kampfkunstschule Shohin UG und deren Mitgliedern.
2.
Die traditionellen Werte des Budo-Sports stehen bei Kampfkunstschule Shohin UG im Vordergrund und müssen respektiert und gewahrt werden. Die Anwendung der Kampfkünste außerhalb der Kampfsportschule darf ausschließlich zu Zwecken der Selbstverteidigung erfolgen.
3.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet Kampfkunstschule Shohin UG. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4.
Die Öffnungszeiten und Kursangebote werden durch die Kampfkunstschule bestimmt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.
Während der hessischen Sommerferien ist die Kampfkunstschule für 3 Wochen geschlossen, ebenso für 2 Wochen in zeitlichem Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen. Die genauen Zeiten werden von der Kampfkunstschule spätestens 1 Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch Aushang bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Unterricht während dieser Zeiträume besteht nicht.
Eine Schließung der Kampfkunstschule an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen sowie wegen besonderer betrieblicher Erfordernisse (Reparaturarbeiten etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 01. bzw. 15. eines Kalendermonats fällig. Die Aufnahmegebühr von € 59,00 ist bei Abschluss des Vertrages sofort fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen.
Etwaige Mahngebühren in Höhe von 5,00€ im Falle des Verzuges sind vom Mitglied zu erstatten.
Sollte ein Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug sein, so ist die Kampfkunstschule zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
7.
Prüfungsgebühren, Verbandsbeiträge sowie Ausrüstungsgegenstände und dergleichen sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen.
8.
Die Laufzeit des Mitgliedervertrages beträgt wahlweise 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate bei Erwachsenen und Kindern. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit nicht mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Bei Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
9.
Bei Änderungen der Anschrift oder der Kontonummer ist Kampfkunstschule Shohin UG sofort zu informieren und ggf. eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
10.
In den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei einer Ermäßigung oder Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.
11.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten oder Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige dringende Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Unterbrechung dergestalt erfolgen, dass sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei einer Dauererkrankung mit nicht absehbarer Wiedergenesung (länger als 6 Monate) die ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.
12.
Während der veröffentlichten Öffnungszeiten haben sämtliche Mitglieder die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und Kursangebote der Kampfkunstschule zu nutzen.
13.
Jedes Mitglied erkennt die Hausordnung an. Eine aktuelle Fassung der Hausordnung hängt im Dojo zur Einsicht aus.
Die jeweiligen Trainingsleiter sowie das Management vertreten Kampfkunstschule Shohin UG und üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen sowie den Regeln der Hausordnung ist unbedingt Folge zu leisten.
Mitglieder die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Anweisungen der Trainingsleitung bzw. des Managements nicht nachkommen, können von der Schule verwiesen werden. Die Leitung von Kampfkunstschule Shohin UG kann die Mitgliedschaft entziehen. Eine Rückerstattung des bereits im Voraus gezahlten Mitgliedsbeitrages erfolgt bis zum Ende des aktuell vereinbarten Vertragszeitraumes nicht.
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb.
14.
Kampfkunstschule Shohin UG bietet Kampfsportkurse und Fitnesskurse an.
Die Kampfkunstschule Shohin UG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Kampfkunstschule Shohin UG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Geschäftsräume der Kampfkunstschule Shohin UG zu bringen. Von Seiten der Kampfkunstschule Shohin UG werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Der Vertragspartner versichert mit seiner Unterschrift, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die gegen seine oder des minderjährigen Kindes Nutzung der von der Kampfkunstschule Shohin UG angebotenen Leistungen spricht. Die Kampfkunstschule Shohin UG kann und muss diese Angaben nicht prüfen.
15.
Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages sowie eine Abschrift der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sind solche zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
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